Steuer- und Rechtsberatung

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Steuerrecht
Mag. iur 
Peter Labedzki

 

Rechts- und Steuerberatung hängen untrennbar miteinander zusammen. Eine seriöse „ganzheitliche“ juristische Beurteilung oder Gestaltung hat unverzichtbar auch die steuerlichen Rechtsfolgen zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen ein entsprechendes Beratungskonzept, das wir nicht nur versprechen, sondern auch gewährleisten können. Als Berufsträger hat Rechtsanwalt Mag. iur. Peter Labedzki nicht nur die beiden juristischen Staatsexamina erfolgreich abgelegt. Darüber hinaus war er länger als drei Jahre in der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig und hat dadurch auch die Denkweise und die Instrumentarien der Steuerbehörden kennengelernt – ein entscheidender Vorteil.

 

 

Ich lade Sie insbesondere im Bereich Kerpen, Kerpen-Sindorf, Kerpen-Horrem sowie Bergheim, ein, meine Steuerberatungsleistungen und Rechtsberatungsleistungen in Anspruch zu nehmen!

Kontakt

 

Sie erreichen uns am einfachsten telefonisch unter

 

02273  40 65 5 65

 

oder auch gerne per E-Mail unter

 

info@rechtsanwalt-labedzki.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!

Grundsteuererklärung

muss bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem Finanzamt sein

 

Wir helfen Ihnen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Peter Labedzki