Sie benötigen Hilfe bei der Abfassung eines Testaments? Sie möchten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen? Sie möchten den Nachlass ordnungsgemäß abwickeln lassen? Sie möchten Ihren Betrieb an Ihre Kinder weitergeben? Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Erbschaft antreten sollen oder nicht? Sie haben mit Ihren Geschwistern gemeinsam geerbt und möchten das Erbe nunmehr aufteilen? Sie wurden vom Erblasser übergangen und möchten jetzt Ihren Pflichtteil geltend machen?
Rechtsanwalt Mag. iur. Peter Labedzki wird ständig als Nachlasspfleger von den Nachlassgerichten bestellt. Er berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Sinnvolle, klare und nachvollziehbare Gestaltung von
letztwilligen Verfügungen
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbschaft
- Kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung
- Effektive und steuergünstige Gestaltung der
Unternehmensnachfolge
- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Auseinandersetzung mit Miterbengemeinschaft
- Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilen