Erbrecht

Sie benötigen Hilfe bei der Abfassung eines Testaments? Sie möchten Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen? Sie möchten den Nachlass ordnungsgemäß abwickeln lassen? Sie möchten Ihren Betrieb an Ihre Kinder weitergeben? Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Erbschaft antreten sollen oder nicht? Sie haben mit Ihren Geschwistern gemeinsam geerbt und möchten das Erbe nunmehr aufteilen? Sie wurden vom Erblasser übergangen und möchten jetzt Ihren Pflichtteil geltend machen?

 

Rechtsanwalt Mag. iur. Peter Labedzki wird ständig als Nachlasspfleger von den Nachlassgerichten bestellt. Er berät und vertritt Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

 

- Sinnvolle, klare und nachvollziehbare Gestaltung von
  letztwilligen Verfügungen

- Gestaltung der vorweggenommenen Erbschaft

- Kostengünstige und effiziente Nachlassabwicklung

- Effektive und steuergünstige Gestaltung der
  Unternehmensnachfolge

- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

- Auseinandersetzung mit Miterbengemeinschaft

- Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilen

Kontakt

 

Sie erreichen uns am einfachsten telefonisch unter

 

02273  40 65 5 65

 

oder auch gerne per E-Mail unter

 

info@rechtsanwalt-labedzki.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtig!!!

Grundsteuererklärung

muss bis zum 31. Oktober 2022 bei Ihrem Finanzamt sein

 

Wir helfen Ihnen!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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© Peter Labedzki